Was versteht man unter dem Begriff „Wirtschaftsbetrug“? Unter Wirtschaftsbetrug ist nichts anderes zu verstehen als verbotene Handlungen, die Güter des Wirtschaftslebens schädigen oder bedrohen. Wirtschaftsbetrug besteht in erster Linie aus Vertrauensbruch in Bezug auf die Stellung des Täters einer verbotenen Handlung oder einer Institution des Wirtschaftslebens, wodurch der Vertrauensverlust in das Wirtschaftssystem sowie dessen Grundfunktionen bedroht wird.
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Was sind die spezifischen Formen des Wirtschaftsbetrugs?
Zu den Grundformen des Wirtschaftsbetrugs zählen vor allem:
- Computerbetrug (Artikel 287 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs) – wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft, aber wenn die verbotene Handlung von geringerer Bedeutung ist, kann der Täter mit Freiheitsbeschränkung oder Geldstrafe bestraft werden.
- Betrug in leitender Stellung (Artikel 296a des Strafgesetzbuches) – wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 8 Jahren bestraft, wobei der Täter der verbotenen Handlung bei geringerer Bedeutung mit einer Geldstrafe, Beschränkung von bestraft werden kann Freiheit oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
- Kreditbetrug (Artikel 297 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs) – wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren bestraft.
- Versicherungsbetrug (Artikel 298 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs) – wird mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
- Kapitalbetrug (Artikel 311 des Strafgesetzbuches) – wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft.
- Steuerhinterziehung (§ 56 Abgabenordnung)
Antrag auf Schadensersatz wegen Wirtschaftsbetrugs
Zunächst ist zu bedenken, dass die Pflicht zur Schadensbeseitigung nicht in jedem Fall angeordnet werden kann. Zu einer solchen Situation gehört unter anderem der Moment, in dem der aus der Begehung von Wirtschaftsbetrug resultierende Anspruch Gegenstand eines anderen Verfahrens ist oder wenn über einen solchen Anspruch bereits rechtskräftig entschieden wurde.
Es sollte auch daran erinnert werden, dass die Forderung des Geschädigten die wichtigste sein wird, meistens die Reparatur des Schadens, der ihm zugefügt wurde, weil er einfach getäuscht wurde. Ein Antrag auf Ersatz eines solchen Schadens ist gemäß Art. § 49a StPO.
Wer kann wegen Wirtschaftsbetrugs strafrechtlich verfolgt werden?
Im Zusammenhang mit Wirtschaftsbetrug kann strafrechtlich verfolgt werden, wer:
- Mehrwertsteuerbetrug
- erpresst Kredite
- betrügerische Kredite
- Leistungen der Betrugsversicherung
- Bankangestellte vorsätzlich in die Irre führt
- öffentliche Ausschreibungen erschwert oder unmöglich macht
- fälscht Geld
- gefälschte Wertpapiere
- bewahrt keine Dokumentation in Bezug auf die durchgeführte Geschäftstätigkeit auf
Was versteht man unter dem Begriff „geringfügiger Betrug“?
Nun, der Begriff „Betrug von geringerer Bedeutung“ ist kein spezifischerer Begriff und wird durch verschiedene objektive Elemente bestimmt, zu denen beispielsweise die Höhe des verursachten Schadens oder die Art und Weise gehören kann, wie der Täter bei der Begehung des Verbots gehandelt hat Tat, sowie welche Art von Waren der Täter verletzt hat. In diesem Fall lohnt es sich, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen .
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine verbotene Handlung als Wirtschaftsbetrug bezeichnet wird?
Damit eine Straftat als Wirtschaftsbetrug bezeichnet werden kann, muss der Täter:
- das Opfer irreführen
- die Fehler des Opfers ausnutzen
- oder die Unfähigkeit des Opfers auszunutzen, angemessen rational über die ergriffenen Maßnahmen nachzudenken
Die Problematik der Falschdarstellung besteht darin, den Geschädigten, der über sein Eigentum verfügt, zu einer falschen Einschätzung der Realität zu veranlassen. In einer Situation, in der der Täter einer verbotenen Handlung den Geschädigten mit einer der drei oben genannten Methoden erfolgreich zu einer ungünstigen Verfügung über Vermögenswerte verleitet, kann diese Handlung als Wirtschaftsbetrug behandelt werden.
Für das Gericht ist es unerheblich, ob eine solche Falschdarstellung mündlich oder schriftlich erfolgt ist, da sie gleich behandelt wird. Es sollte auch daran erinnert werden, dass sich Kriminelle, die solche Taten begehen, oft hinter der Tatsache verstecken, dass sie zum Zeitpunkt der Tat unter psychischen Störungen litten, und dieses Argument ist in einigen Fällen schwer zu entkräften.
Das Ausnutzen des Irrtums des Opfers bezieht sich auf eine Situation, in der der Täter der Tat das Opfer nicht in die Irre führt, sondern im Bewusstsein, dass das Opfer einen falschen Glauben an die Realität hat, ihn nicht bewusst aus dem Irrtum herausführt, weil es seine Absicht ist soll das Opfer zu einer ungünstigen Verfügung über sein Eigentum führen.
Wenn es andererseits um die Absicht geht, die mit der Ausnutzung der Unfähigkeit des Opfers verbunden ist, die unternommene Handlung angemessen und rational zu begründen, tritt sie immer dann auf, wenn der Täter der Handlung das Opfer dazu veranlasst, nachteilig über sein Eigentum zu verfügen, das dazu nicht in der Lage ist die Folgen seines Handelns verstehen. Dies kann zum Beispiel altersbedingt, krankheits- oder alkoholvergiftet sein.
